Das Münchner Oktoberfest zieht jedes Jahr Millionen Besucher aus aller Welt an und generiert immense Umsätze. Ein Platz auf der Theresienwiese garantiert den Schaustellern und Gastronomen wirtschaftlichen Wohlstand und ein hohes gesellschaftliches Prestige. Der Titel „Wiesnwirt“ gilt in der Branche als absolute Krönung. Entsprechend erbittert wird der Kampf um die Zulassungen geführt.
Das historisch gewachsene Vergabesystem der Landeshauptstadt München, das bislang eine Konstante des Festes garantierte, sieht sich zunehmend heftiger Kritik ausgesetzt. Der juristische und wirtschaftliche Streit um Marktöffnung, Transparenz und die Vereinbarkeit lokaler Traditionen mit dem europäischen Vergaberecht bedroht das gewohnte Gefüge des größten Volksfestes der Welt.
Das Münchner Vergabesystem und der Vorwurf der Intransparenz
Der Kern des aktuellen Konflikts liegt im komplexen Bewertungssystem der Stadt München. Die Vergabe der Standplätze erfolgt auf Basis eines Katalogs, der 13 verschiedene Kategorien umfasst. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die fachliche Erfahrung auf Großvolksfesten, die Zuverlässigkeit, vertragliche Erfüllung, ökologische Konzepte sowie die Ortsansässigkeit des Bewerbers. In jeder dieser Sparten können die Bewerber bis zu elf Punkte erzielen. Die Krux des Verfahrens liegt jedoch in der Gewichtung und der mangelnden Offenlegung der Details.
Kritiker wie der Münchner Gastronom Alexander Egger, der gemeinsam mit seiner Frau das kleinere Zelt „Münchner Stuben“ betreibt, bemängeln eine gravierende Intransparenz. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten unterlegene Bewerber lediglich einen Ablehnungsbescheid, der eine Gesamtpunktzahl und das resultierende Ranking ausweist. Eine detaillierte außergerichtliche Begründung, in welchen Einzelkriterien Punkte abgezogen wurden, verweigert die Stadt. Zwar existiert ein Akteneinsichtsrecht, doch der Weg dorthin ist bürokratisch.
Besonders in der Kritik steht das Kriterium „bekannt und bewährt“. Im Bereich der Tradition wird dieses Kriterium zusätzlich mit dem Faktor vier multipliziert, wodurch etablierte Wirte allein hieraus bis zu 44 Punkte generieren können. Für Neubewerber entsteht dadurch eine nahezu unüberwindbare Hürde. Alexander Egger spricht in diesem Zusammenhang von einem „vermachteten System“ und fordert eine grundlegende Reform hin zu rein objektiven, nachvollziehbaren Maßstäben, die auch neuen Kräften eine faire Chance einräumen
Juristischer Präzedenzfall: Nationales Gewohnheitsrecht gegen EU-Recht
Um das etablierte System aufzubrechen, hat Alexander Egger den juristischen Weg eingeschlagen. Er beansprucht die Standplätze zweier absoluter Institutionen der Wiesn: der Schottenhammel Festhalle und des Paulaner Festzeltes. Seine Argumentation stützt sich maßgeblich auf das europäische Vergaberecht, das eine EU-weite Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzessionen verlangt. Im europäischen Recht ist ein Kriterium wie „bekannt und bewährt“ unzulässig, da es Marktteilnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten systematisch benachteiligt und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sowie die Wettbewerbsoffenheit verstößt.
Die juristischen Konsequenzen eines solchen Verfahrens sind weitreichend. Der renommierte Fachanwalt für Vergaberecht, Tobias Ossefort, der in den Fall involviert ist, weist auf das erhebliche Risiko für die Landeshauptstadt hin. Da es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, ob eine Kommune bei einem Traditionsfest exklusiv die Abgabe von lokalem Bier verlangen darf, steht bei einer Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) alles auf dem Spiel. Die Vorgabe von „Oktoberfestbier“ könnte als Verstoß gegen die Produktneutralität gewertet werden.
Sollte das Verfahren vor den EuGH gehen, greift ein gesetzliches Zuschlagsverbot. Das bedeutet, dass die Stadt die Lizenzen bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht regulär vergeben darf. Um den stattfindenden Festbetrieb zu sichern, müsste die Verwaltung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu Interimsvergaben greifen.
Wenn gegen diese Notvergaben ebenfalls Rügen und Nachprüfungsanträge eingereicht werden, droht im schlimmsten Fall das logistische Chaos: Teile der Theresienwiese könnten leer bleiben, da der Bau und Betrieb der logistisch hochkomplexen Zelte eine monatelange Planungssicherheit voraussetzt.
Der logistische Kraftakt und die Verteidigung des Status quo
Die etablierten Wiesenwirte weisen den Vorwurf einer unberechtigten „Erbmonarchie“ entschieden zurück. Christian Schottenhammel, dessen Familie die Schottenhammel Festhalle seit fast 160 Jahren betreibt, betont den enormen Verantwortungsbereich der Gastronomen. Die Großzelte haben Kapazitäten von rund 10.000 Sitzplätzen. Zu Spitzenzeiten müssen Tausende Menschen zeitgleich mit Speisen und Getränken in gleichbleibender Qualität versorgt werden.
Dies erfordere ein spezifisches, über Generationen gewachsenes logistisches Know-how, das man nicht im Lehrbuch oder in einer kurzen Ausbildung erwerben könne.
Unterstützung erhalten die Wirte von Peter Inselkammer, dem Sprecher der Wiesenwirte und Betreiber des Armbrustschützenzeltes. Er argumentiert, dass die Beständigkeit der Betriebe den Kern des Volksfestcharakters ausmache und ein ständiger Wechsel die Qualität massiv gefährden würde. Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit wird angeführt:
Viele Einrichtungsgegenstände, wie die massiven Holztische und -bänke, werden über Jahrzehnte hinweg gepflegt, repariert und wiederverwendet, was ein langfristig angelegtes Wirtschaften voraussetzt.
Aus den Reihen der Politik und Kultur wird ebenfalls vor einer europarechtlichen Öffnung gewarnt. Wiesenstadträtin Anja Berger (Die Grünen) bezeichnet das Vorgehen Eggers als gefährlich für das gesamte Gefüge der Wiesn. Kritiker befürchten, dass bei einer rein europarechtlichen Ausschreibung der administrative Aufwand explodieren würde, da Unterlagen in mehreren Sprachen bereitgestellt werden müssten. Die Horrorvision der Traditionsbewussten ist eine vollständige Verwässerung der Identität des Festes, bei der am Ende internationale Großkonzerne oder Wirte aus anderen EU-Staaten den Zuschlag erhalten, denen der Bezug zur bayerischen Wirtshaustradition fehlt.
Die Perspektive der Kulturschaffenden und Stammgäste
Auch außerhalb der großen Wirtsdynastien regt sich Widerstand gegen eine Internationalisierung der Ausschreibungen. Armin Köbele, Chef der bekannten Festzelt-Band „Münchner Zwietracht“, warnt vor einer Zerschlagung der regionalen Musik- und Kulturstrukturen. Bislang sorgen Kapellen und Bands aus München und dem Umland für die traditionelle Stimmung. Eine Marktöffnung könnte auch hier zu einer Verdrängung lokaler Kulturschaffender durch internationale Eventagenturen führen.
Die emotionale Verbundenheit der Bevölkerung mit den gewachsenen Strukturen zeigt sich auch in Initiativen wie der Petition „Rettet die Wiesn“. Langjährige Beobachter und bekannte Persönlichkeiten der Münchner Kulturszene betonen den Wert der gelebten Identität. Während das internationale Publikum, etwa Touristen aus Australien oder den USA, die Feinheiten der Wirtsfamilien kaum wahrnehmen mag, ist das Oktoberfest für die Münchner Bevölkerung ein lokales Identifikationsmerkmal.
Günther Steinberg, der langjährige ehemalige Festwirt des Hofbräu-Zeltes, hebt die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses und der tiefen Verwurzelung der handelnden Personen hervor. Das Hofbräu-Zelt nimmt hierbei eine Sonderrolle ein, da das Hofbräuhaus im staatlichen Besitz ist und die Vergabe dort direkt über den Eigentümer und nicht über das städtische Punktesystem läuft.
Abzugrenzen von den Wirten sind die Perspektiven der traditionsverbundenen Stammgäste.
Prominentes Beispiel in der Dokumentation ist Georg „Schurli“ Prinz aus Wien – ein Wiener Original, das als „Wiesnschurli“ seit Jahrzehnten keinen einzigen Wiesntag auslässt. Aus der Sicht solcher Wiesenkenner, die fast jeden Winkel und jeden Wirt persönlich kennen, ist der Wirt der unersetzbare „Dirigent eines Riesenorchesters“. Diese emotionale und kulturelle Feinabstimmung lasse sich nicht durch bürokratische Ausschreibungskriterien in Brüssel erfassen.
Der Kampf um das Münchner Bier: Das Monopol der sechs Brauereien
Flankiert wird die Debatte um die Wirte durch den langjährigen Streit um das Biermonopol. Die Betriebsvorschriften der Stadt München legen dezidiert fest, dass auf dem Oktoberfest ausschließlich Bier von den sechs traditionellen Münchner Brauereien ausgeschenkt werden darf: Augustiner, Hacker-Pschorr, Hofbräu, Löwenbräu, Paulaner und Spaten. Jedes dieser Unternehmen muss die Kriterien erfüllen, eine Traditionsbrauerei zu sein, sich bewährt zu haben und über eine entsprechende logistische Leistungsfähigkeit zu verfügen.
Gegen diese Exklusivität kämpft Steffen Marx, Gründer der Giesinger Brauerei. Obwohl sein Betrieb auf Münchner Stadtgebiet liegt und mit Münchner Wasser braut, bleibt ihm der Zugang zur Theresienwiese verwehrt. Marx fordert eine Anpassung der Betriebsvorschriften im Sinne der Gleichberechtigung und Chancengleichheit für moderne Münchner Brauereien und sammelt hierfür Unterschriften. Der Münchner Brauereiverband, vertreten durch Andreas Maisberger, sieht eine Aufweichung der Regeln kritisch und verweist auf die enormen logistischen Anforderungen, die von den bestehenden sechs Partnern verlässlich abgedeckt werden. Trotz punktueller politischer Sympathiebekundungen in der Vergangenheit bleibt die Wiesn für neue
Brauereien bislang eine uneinnehmbare Festung: Zusammenfassung der zentralen Konfliktfelder
Die wesentlichen Auseinandersetzungen der gegenwärtigen Debatte lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen. Beim Vergabeverfahren der Festzelte fordern die Kritiker mehr Transparenz und bemängeln, dass das Kriterium der Bewährtheit neue Mitbewerber
systematisch ausschließt, während die Stadt und die Traditionsbewahrer betonen, dass dieses System die logistische Sicherheit bei Zelten mit zehntausend Plätzen garantiert. Bezüglich der EU-weiten Ausschreibung stehen sich die Forderung nach rechtlicher Gleichbehandlung aller europäischen Marktteilnehmer und die Sorge vor einer extremen Bürokratisierung sowie dem endgültigen Verlust der lokalen Identität unvereinbar gegenüber.
Schließlich zeigt sich beim Biermonopol der Konflikt zwischen dem Wunsch nach Gleichberechtigung für jüngere Münchner Unternehmen wie der Giesinger Brauerei und dem Festhalten am Exklusivrecht der sechs etablierten Großbrauereien, die auf ihre jahrzehntelang erprobte logistische Leistungsfähigkeit verweisen.
Fazit
Der Konflikt um das Oktoberfest verdeutlicht das tiefe Spannungsfeld zwischen der Bewahrung lokalen, historisch gewachsenen Kulturguts und den rechtlichen Prinzipien des freien europäischen Marktes. Während die Reformer in ihrer juristischen Offensive das Aufbrechen verkrusteter Strukturen und eine zeitgemäße Gleichberechtigung sehen, betrachten die Traditionswirte und die städtischen Verantwortlichen das Verfahren als existenzielle Bedrohung für den Kern und die Authentizität des Volksfestes. Da Alexander Egger angekündigt hat, den Weg durch alle Instanzen zu gehen, liegt die Zukunft der Wiesn-Vergabe vorerst in den Händen der Gerichte.
Dieser Beitrag basiert auf der Video-Dokumentation „Der Kampf um das Oktoberfest – Rettet die Wiesn“ von dem Kanal @DOKU_VIDEO auf YouTube https://www.youtube.com/watch?v=6u065PJk9Fs

