Drachen steigen lassen in München: Regeln und Tipps für den Herbst

Wenn der Herbstwind über Wiesen und Parks streicht, ist Drachenzeit. Damit das Vergnügen ungetrübt bleibt und weder Ärger noch Unfälle entstehen, lohnt ein Blick auf die Regeln, die die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für Drachen vorgibt, und auf ein paar praktische Hinweise rund um Schnur und Standort.

Höchstens 100 Meter Leine

Ohne besondere Erlaubnis darf ein Drachen nur an einer Leine von höchstens 100 Metern steigen. Wer längere Schnur ausgeben möchte, braucht nach § 20 der Luftverkehrs-Ordnung eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde, in Oberbayern ist das die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern.

Die richtige Schnur

Für einfache Drachen eignen sich Nylon, Polyester oder fester Bindfaden. Metall hat in einer Drachenleine nichts verloren, auch nicht als Beimischung, denn bei Kontakt mit einer Stromleitung wird eine leitende Schnur lebensgefährlich.

Drachenleinen von Lenkdrachen werden heute üblicherweise aus Dyneema/Spectra oder Kevlar hergestellt (Letzteres ist verpönt, da es wegen seines hohen Schmelzpunkts einen Ruf als „Leinenkiller“ hat). Im Gegensatz zu den Leinen ungelenkter Drachen ist hier kein Reck gewünscht. Deshalb wird kein Nylon verwendet, denn es längt sich unter Zug zu sehr, was den Drachen schwerer steuerbar machen würde.

Für die Leinen von einleinigen, ungelenkten Drachen verwendet man das elastischere Nylon oder Polyester. Es längt sich unter Zug, wodurch die Leine Windschwankungen ausgleichen kann. Traditionell fanden Flachs- und Hanfkordeln Verwendung.

Vorsicht, Schnittgefahr

Drachenleinen können durch ihren geringen Durchmesser, verbunden mit der starken Zugkraft, die auf ihnen lastet, schneidend wirken. Deshalb sollten sich keine Zuschauer im sogenannten Windfenster aufhalten, also in der Viertelkugel, die Drachen, Leine und Pilot zusammen beschreiben können. Selbst erfahrene Drachenlenker vermeiden es, unter Zug stehende Leinen mit bloßen Händen zu halten.

Abstand zu Flugplätzen und Kliniken

In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen ist das Steigenlassen von Drachen nach § 19 der Luftverkehrs-Ordnung verboten. Zu den Flugplätzen zählen nicht nur Flughäfen, sondern auch Landeplätze, Segelfluggelände und Hubschrauberlandeplätze. Ausnahmen kann nur die Luftfahrtbehörde zulassen.

Rund um München betrifft das etwa den Flughafen München im Erdinger Moos, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und den Flugplatz Oberschleißheim, den heute die Fliegerstaffel der Bundespolizei und Flugsportvereine nutzen. Innerhalb der Stadt sind vor allem die Hubschrauberlandeplätze der Kliniken zu beachten, etwa am LMU Klinikum Großhadern oder an der München Klinik Harlaching. Auch weitere große Krankenhäuser verfügen über Landeplätze für Rettungshubschrauber, in ihrer Nähe gilt deshalb ebenfalls die 1,5-Kilometer-Grenze.

Stromleitungen, Bahn und Straßen

Drachen dürfen nicht mit Hochspannungsleitungen oder Bahnanlagen in Berührung kommen und nicht auf öffentlichen Straßen niedergehen. Als Faustregel gilt ein Abstand von mindestens der doppelten Leinenlänge zu solchen Einrichtungen. Ideal sind deshalb weite, freie Wiesen ohne Leitungen und Verkehr in der Nähe.

Ein Blick in die Geschichte

Der Ursprung der Drachen ist heute nur noch schwer feststellbar. Als Ursprungsland gilt China, wo Drachen als Flugobjekt bereits im 5. Jahrhundert v. Chr. erwähnt werden, manche Hinweise reichen sogar bis ins 6. Jahrhundert v. Chr. zurück. Funde im indonesischen Raum lassen zudem die Möglichkeit offen, dass Drachen noch wesentlich älter sein könnten.

Infos u.a. aus der Luftverkehrs-Ordnung und Wikipedia zum Thema Drachen

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