Rund um die Vergabe der großen Oktoberfest-Festzelte schwelt seit dem Frühjahr ein juristischer Streit, der in wenigen Wochen in eine entscheidende Runde geht. Am 11. September 2026 verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht in der mündlichen Hauptverhandlung über die Frage, ob die Landeshauptstadt München die großen Bierzelte weiterhin nach dem bisherigen, traditionell geprägten Verfahren vergeben darf oder ob eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird. Ausgangspunkt ist eine Klage des Münchner Gastronomen Alexander Egger, der bislang ein kleineres Zelt betreibt und sich für 2026 vergeblich um eines der großen Festzelte beworben hatte.
Der bisherige Verlauf des Verfahrens
Nachdem seine Bewerbungen sowohl für ein großes Festzelt als auch für das Volkssängerzelt Schützenlisl auf der Oidn Wiesn erfolglos blieben, zog Egger im Frühjahr vor Gericht. Im Mai wandte er sich zunächst an die Vergabekammer Südbayern und forderte, die Vergabe der großen Festzelte müsse nach europäischem Vergaberecht erfolgen. Die Kammer wies den Antrag Ende Mai zurück, da es sich bei den Zuteilungsverträgen nicht um eine ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession handle. Gegen diese Entscheidung legte Egger im Juni sofortige Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein und beantragte zugleich im Eilverfahren, den ausgewählten Zeltbetreibern die Zulassung vorläufig zu verweigern.
Das Gericht lehnte diesen Eilantrag Mitte Juni ab. Bemerkenswert an der Entscheidung war, dass die Richter offenließen, ob Eggers Rechtsauffassung in der Sache zutreffen könnte, den Eilantrag aber wegen des engen Zeitfensters bis zum Aufbau der Zelte zurückwiesen. Parallel dazu scheiterte Egger auch vor dem Verwaltungsgericht München mit einem Eilantrag zum Schützenlisl-Zelt, sodass sich sein rechtlicher Rückschlag Anfang Juli innerhalb weniger Tage wiederholte. Rechtskräftig ist damit noch nichts: Sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Bayerischen Obersten Landesgericht stehen die Hauptsacheverfahren noch aus, über die voraussichtlich erst nach der diesjährigen Wiesn entschieden wird.
Was am 11. September ansteht
Die mündliche Hauptverhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht findet um 10 Uhr im Sitzungssaal an der Stettnerstraße statt, dem größten und am besten gesicherten Gerichtssaal Münchens innerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Im Kern geht es um die grundsätzliche Frage, ob der seit über 200 Jahren geübte Ausschluss auswärtiger Wirte vom Betrieb der großen Bierzelte mit europäischem Vergaberecht vereinbar ist. Eine Entscheidung in dieser Hauptsache hätte weit über die Wiesn 2026 hinaus Bedeutung für künftige Vergabeverfahren, auch wenn der laufende Aufbau der Zelte davon unberührt bleibt.
Die Wiesnwirte nehmen Stellung
Kurz vor dem Verhandlungstermin hat sich nun die Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte in einer Mitteilung zu Wort gemeldet und tritt darin mehreren im Vorfeld kursierenden Behauptungen entgegen.
Die Vergabekriterien seien von der Stadt klar definiert und für alle Bewerber offen einsehbar, betont der Verband, die Vergabe erfolge nach vom Stadtrat abgesegneten Regeln und sei bereits mehrfach gerichtlich überprüft worden, stets mit Bestätigung der städtischen Praxis.
Auch das Recht auf Akteneinsicht sei im gerichtlichen Verfahren gewahrt, wobei Geschäftsgeheimnisse der Mitbewerber geschützt blieben.
Zu den inhaltlichen Bewertungskriterien führt die Vereinigung aus, dass Punkte für den Kauf von CO₂-Zertifikaten im Bereich Ökologie sachlich gerechtfertigt seien, da der Zertifikatehandel zentraler Bestandteil der europäischen Klimastrategie sei.
Auch die höhere Bewertung bereits bewährter, früher auf der Wiesn eingesetzter Zelte begründet der Verband mit praktischen Erwägungen wie Größe, Ausstattung und erprobter Funktionalität, wie er am Beispiel des Schützenlisl-Zelts erläutert.
Die besondere Stellung der Brauereizelte sowie des Schützen- und Armbrustschützenzelts erklärt die Vereinigung mit der langen Tradition des Münchner Brauereifests, während sie zugleich betont, dass die Vergabekriterien jährlich vom Stadtrat überprüft und angepasst würden.
Mit Blick auf eine mögliche europaweite Ausschreibung räumt die Wirte-Vereinigung ein, dass eine Beschränkung auf Münchner Bier rechtlich nicht in jedem Fall haltbar sein dürfte, sofern auch andere Produkte den vorgesehenen Zweck erfüllten.
Weitere Klagen und Auseinandersetzungen über diese Frage seien deshalb absehbar. Bis zur Verhandlung am 11. September dürfte der Streit um die Zukunft der Wiesn-Zeltvergabe damit weiter im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen.

